[Deutschland] - Der Begriff Rechtskraft bezeichnet bestimmte Rechtswirkungen, die von einem gerichtlichen Urteil oder Beschluss ausgehen, sowie die Voraussetzungen, unter denen diese Wirkungen eintreten. Die Wirkung der Rechtskraft lässt sich mit dem römischen Grundsatz „contra rem iudicatam non audietur“ wie folgt be...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtskraft_(Deutschland)
[Österreich] - In der österreichischen Rechtssprache bezeichnet der Begriff Rechtskraft neben der Endgültigkeit von gerichtlichen Urteilen auch Gerichtsbeschlüsse, Erkenntnisse und das Eintreten der Unanfechtbarkeit von verwaltungsbehördlichen Entscheidungen, das sind vor allem Bescheide und Bewilligungen, aber auch St...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtskraft_(Österreich)

ist formell die Unanfechtbarkeit einer Entscheidung, materiell die Maßgeblichkeit des Inhalts einer Entscheidung. Bereits das römische Recht kennt mit der Mehrstufigkeit des Verfahrens die formelle R. Wieweit das Mittelalter sich der Vorstellung der R. bewusst ist, ist zweifelhaft. Erst mit der Aufnahme des römischen Rechts seit dem Spätmittela...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Prozessuale Wirkung gerichtlicher Entscheidungen (Urteil, Beschluss) Mit dem Eintritt der Rechtskraft wird die im Urteil niedergelegte Entscheidung endgültig. Die Entscheidung wird vollstreckbar, sofern sie nicht bereits vorläufig vollstreckbar war. Zu unterscheiden ist zwischen formeller ...
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https://www.anwalt24.de/lexikon

Nach Ablauf der in einem Bescheid genannten Frist wird der Bescheid für die Beteiligten bindend (oder rechtskräftig). Das heißt, daß nach Eintritt der Rechtskraft der Inhalt bzw. die Folgen des Bescheides nur unter ganz bestimmten erschwerten Bedingungen geändert werden können. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Bescheid offensichtlich fal...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40087

Nach Ablauf der in einem Bescheid genannten Frist wird der Bescheid für den Empfänger bindend (oder rechtskräftig). Das heißt, dass nach Eintritt der Rechtskraft der Inhalt beziehungsweise die Folgen des Bescheides nur unter ganz bestimmten erschwerten Bedingungen geändert werden können. Dies ist zu...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42016

Rechtskraft, die Endgültigkeit von gerichtlichen Entscheidungen. Man unterscheidet die formelle Rechtskraft (Unanfechtbarkeit) und die materielle Rechtskraft (bindende inhaltliche Maßgeblichkeit), die das Gericht und die Parteien an die Entscheidung bindet. Die formelle Rechtskraft tritt bei Urteile...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Eine Entscheidung hätte für die obsiegende Partei keinen Nutzen, wenn dem unterliegenden Teil die Möglichkeit gegeben wäre, immer wieder eine neue, abweichende Entscheidung über den Streitgegenstand herbeizuführen. Die Rechtskraft bewirkt, daß jeder Streit einmal ein Ende findet. Die Entscheidung kann also nicht mehr mit Rechtsmitteln angefo...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42687

Dieser Rechtsbegriff bedeutet im formellen Sinne, dass eine gerichtliche Entscheidung nicht mehr mit einem Rechtsmittel angefochten werden kann. Allerdings kann die Entscheidung noch durch eine Verfassungsbeschwerde oder durch ein Wiederaufnahmeverfahren beseitigt werden. Die materielle Rechtskraft, deren Voraussetzung die formelle Rechtskraft ist,...
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

Rechtskraft (lat. Res judicata, franz. Chose jugée), die Unanfechtbarkeit eines gerichtlichen Urteils durch ein ordentliches Rechtsmittel (formelle R.) und infolge davon die Unabänderlichkeit desselben (materielle R.) und des dadurch geschaffenen Rechtszustandes. In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sind nur solche Entscheidungen der R. fähig, ...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

im Prozessrecht die Wirkung einer gerichtlichen (nicht einer sonstigen behördlichen) Entscheidung. Man unterscheidet äußere oder formelle Rechtskraft (Unanfechtbarkeit einer Entscheidung) und innere oder materielle Rechtskraft (Maßgeblichkeit des Inhalts der Entscheidung). Eine Durchbrechung der Rechtskraft erfolgt durch das Wiederaufnahm...
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https://www.wissen.de//lexikon/rechtskraft
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