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Rechtsinformationssystem Logo #42000 Als Rechtsinformationssystem (RIS) werden digitale, gewöhnlich online zur Verfügung gestellte Recherche-Angebote in Gesetzes- und anderen Rechtstexten bezeichnet. == Grundlagen == Die von den staatlichen Institutionen zur Verfügung gestellten juristischen Angebote sind teils nicht rechtsverbindlich – geltende Fassung des Rechts ist immer die ...
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