[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. et adv. gleichfalls von Recht, Gericht, vor Gericht oder bey dem Gerichte anhängig. Eine rechtshängige Sache, welche bey dem Gerichte klagbar angebracht und noch nicht abgeurtheilet ist. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_0_683