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Rechtsgut Logo #42000 Der Begriff des Rechtsguts, auch Schutzgut genannt, bezeichnet das rechtlich geschützte Interesse einzelner Menschen oder Rechtspersonen (Individualrechtsgüter) und der Gesellschaft als solcher (Universalrechtsgüter). Der Rechtsgutschutz ist Hauptaufgabe des Strafrechts. == Verhältnis von Rechtsgut und Norm == Umstritten ist das Verhältnis vo...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsgut

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Rechtsgut Logo #42134Rechtsgut, Gut, in dem sich Lebensinteressen des Einzelnen oder der Allgemeinheit verkörpern und das deshalb von der Rechtsordnung des Staates geschützt wird (z. B. das Leben). Der Rechtsgutschutz ist Hauptaufgabe des Strafrechts.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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