
Stichwörter: Recht, Haftung, Ertrinken Beim Bau von kleinen Teichen muß kaum um eine offizielle Erlaubnis nachgesucht werden. Jedoch ergeben sich Fragen aus dem Nachbarrecht (Froschkonzert, Grenzabstände, Mückenplage), der Haftung/Verkehrssicherheit (Ertrinken), den Naturschutzverordnungen und dem Wasserrecht (tiefer als 1 m, mehr als 100 cbm, ...
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