
Die Rechtsbeschwerde ist ein Rechtsmittel, das je nach Rechtsweg unterschiedlichen Voraussetzungen unterworfen wird. Angriffsziel der Rechtsbeschwerde ist stets eine Entscheidung (mit Ausnahme des Ordnungswidrigkeitenrechts kein Urteil!) eines Gerichts. Ihr Zweck ist es, über eine streitige Rechtsfrage eine höchstrichterliche Entscheidung herbei...
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Die Rechtsbeschwerde ist ein Rechtsbehelf gegen gerichtliche Beschlüsse. Die Rechtsbeschwerde ist nur zulässig, wenn ein gesetzlich vorgesehener Fall vorliegt oder das Beschwerdegericht, das Berufungsgericht oder das Oberlandesgericht sie im ersten Rechtszug im angefochtenen Beschluss als ...
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Rechtsbeschwerde, an die Revision angelehntes Rechtsmittel, das zur ûberprüfung der angefochtenen (Neben-)Entscheidung dahingehend führt, ob Fehler bei der Rechtsanwendung (nicht bei der Sachverhaltsfeststellung) unterlaufen sind. Die Rechtsbeschwerde ist in vielen Verfahrensordnungen vorgesehen...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Rechtsbeschwerde wird in der ZPO ein Rechtsbehelf gegen Beschlüsse bezeichnet bei denen dies die ZPO ausdrücklich bestimmt oder bei denen das Beschwerdegericht, das Berufungsgericht oder das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug die Rechtsbeschwerde zugelassen hat (§ 574 ZPO). Damit ist die Rechtsbeschwerde, soweit sie vom Beschwerdegericht ...
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https://www.lexexakt.de/glossar/rechtsbeschwerde.php

ein der Revision entsprechendes Rechtsmittel in der Finanzgerichtsbarkeit ( Beschwerde ), der Arbeitsgerichtsbarkeit, im Ordnungsstrafverfahren und in gewissen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
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https://www.wissen.de//lexikon/rechtsbeschwerde
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