
Mit Rechtsanwältin wird die berufene und unabhängige Vertreterin und Beraterin in allen Rechtsangelegenheiten bezeichnet (§ 3 BRAO). Sie ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO). Entsprechend gilt für Anwältinnen das Gebot sich innerhalb und außerhalb des Berufes der Achtung und des Vertrauens, welche die Stellung der Rechtsan...
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