. Die Verhältnisse der R. sind für Deutschland durch die Rechtsanwaltsordnung (vom 1. Juli 1878, BGBl. S. 177, mit Änderung vom 22. Mai 1910, BGBl. S. 772) geregelt, welche die näheren Vorschriften über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, die Rechte und Pflichten der Anwälte, die zum Zwecke ihrer ...
Gefunden auf https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard