[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. et adv. den rechten oder wahren Glauben, d. i. die Erkenntniß der Heilswahrheiten, habend und darin gegründet; nach dem Griech. - hier nichtlateinischer Text, siehe Image -, orthodox, und im Gegensatze des irrgläubig. Eine rechtglaubige Lehre. Ein Rechtgläubiger. Rechtglä...
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