
Ein Rechteeinkaufskontrakt oder OR-Kontrakt gewährt einem Rechteinhaber oder Lizenzgeber (Gläubiger) Lizenz- und Honorargebühren (Outgoing Royalties) als Anteil an den Einnahmen eines Lizenzhändlers (Schuldner) aus einem sachlich und zeitlich begrenzten IP-Recht.
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