
Rechenschaftslegung, die Vorlage einer geordneten Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben, verbunden mit der Vorlage der Belege. Zur Rechenschaftslegung ist verpflichtet, wer (zumindest auch) fremde Angelegenheiten zu besorgen hat, z. B. der Beauftragte, § 666 BGB; Vormünder, Vorerben und Testa...
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