[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Rechenschaft, plur. car. die pflichtmäßige Anzeige seines Verhaltens, und der Gründe desselben an einen Obern. Jemanden Rechenschaft geben, oder anlegen; ihm Rechenschaft von etwas geben. Jemanden zur Rechenschaft fordern, oder ziehen, oder Rechenschaft von ihm fordern, diese Anzeige v...
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(Text von 1930) Rechenschaft. Vernunft besteht eben darin, 'daß wir von allen unseren Begriffen, Meinungen und Behauptungen, es sei aus objektiven oder, wenn sie ein bloßer Schein sind, aus subjektiven Gründen Rechenschaft geben können', KrV tr. Dial. 2. B. 3. H. 5. Abs. (I 528 Rc 667). Die transzendentale 'Dedukti...
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