[Achtung: Schreibweise von 1811](nicht gebräuchlich) -er, -este, adj. et adv. auch nur im Oberdeutschen, für rebenrecht. Ein rebrechter Wein, ein unverfälschter, natürlicher Wein, so wie er von der Rebe, d. i. vom Weinstocke, kommt. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_0_612