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Reallast Logo #42000 Die Reallast ist nach deutschem Sachenrecht ({§|1105|bgb|juris} Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)) das Recht einer bestimmten Person, aus einem Grundstück wiederkehrende Leistungen zu verlangen. Diese Leistungen müssen (anders als bei Grundschuld und Hypothek) nicht zwingend in der Zahlung von Geld bestehen. Auch andere Dienst- und Sachleistungen ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Reallast

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Reallast Logo #42015ist die dingliche Belastung eines Grundstücks mit aus dem Grundstück zu entrichtenden wiederkehrenden Leistungen (z. B. Verköstigung). Sie ist zwar dem klassischen römischen und justinianischen Privatrecht unbekannt, findet sich aber im gesamten römischen öffentlichen Recht und auch im Frühmittelalter. Seit dem Spätmittelalter nähert sich ...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Reallast Logo #42134Real
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Reallast Logo #40051english: land charge; ground rent Eine Reallast belastet ein Grundstück dergestalt, dass dieses für wiederkehrende Leistungen des Berechtigten dinglich haftet. Mit einer Reallast können sowohl wiederkehrende Geldleistungen (Erbbauzinsen, Kaufpreisrenten, Überbaurenten) als auch Naturalleistungen etwa im Rahmen eines Leibgedings abgesichert werd...
Gefunden auf https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905

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Reallast Logo #42152Reallasten sichern dem Berechtigten wiederkehrende Leistungen aus einem Grundstück zu, wie z. B. Renten, Instandhaltungsrechte aus Wegen und Zufahrten, die über das Grundstück führen, oder Naturalien aus einem Grundstück, wie z. B. Anteile an Getreideernten. Die Eintragung in das Grundbuch ist erforderlich. Siehe auch:
Gefunden auf https://www.immopilot.de/Lexikon/.html

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Reallast Logo #42121Bei der Reallast geht es um die Belastung eines Grundstücks. Dabei werden wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück an einen Berechtigten gezahlt. Zu den Leistungen gehören Geld, Naturalien und Dienstleistungen. Es ist nicht erforderlich, dass die Leistungen einen Zusammenhang mit ...
Gefunden auf https://www.kredit-engel.de/kredit-lexikon/r/reallast/

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Reallast Logo #40010Der jeweilige Eigentümer haftet mit der Reallast durch Belastung eines Grundstückes für die Reallastberechtigten zu erbringende Leistungen. Gegenstand der Reallast bilden z.B. Renten †“ dies sind wiederkehrende Leistungen (§ 530 ABGB) oder das Ausgedinge (Verpflichtung zu Geld-, Natural-, und Arbeitsleistungen für den ...
Gefunden auf https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/r/reallast.php

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Reallast Logo #42880beschränkt dingliches Recht an einem Grundstück (Grundstücksrecht), wonach eine bestimmte natürliche Person oder juristische Person (sog. subjektiv-persönliche R.) oder der jeweilige Eigentümer eines anderen (herrschenden) Grundstücks (sog. subjektiv-dingliche R.) aus dem belasteten Grundstück wiederkehrende Leistungen (v. a. Zahlung von......
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/reallast/reallast.htm

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Reallast Logo #42871Belastung eines Grundstücks durch die Verpflichtung, aus ihm an den Reallastberechtigten wiederkehrende Leistungen (z. B. Lebensmittel, Altenteil) zu erbringen; zu unterscheiden von der Rentenschuld.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/reallast
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