[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Raubbegierde, plur. inus. die Begierde zu rauben, d. i. sich des Eigenthumes anderer auf eine gewaltsame und widerrechtliche Art zu bemächtigen; in noch härterm Verstande, die Raubbegier S. Raub 2. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_0_394