
Ratifizieren (lat.), genehmigen, namentlich die Handlungen eines Vertreters; daher Ratifikation, im diplomatischen Verkehr die durch die Staatsregierung bewirkte Anerkennung von Staatsverträgen, welche von den Vertretern der erstern abgeschlossen wurden. Zur Beurkundung derselben ist die Ausfertigung und der Austausch besonderer Ratifikationsurkun...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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