[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Rasttag, des -es, plur. die -e, ein zur Rast, d. i. zur Ruhe, bestimmter Tag; ein Ruhetag. Es ist besonders an den Höfen und bey den Kriegsheeren üblich. An den erstern wird bey großen, mehrere Tage dauernden Feyerlichkeiten ein dazwischen befindlicher Ruhetag, wo keine Lustbarkeiten s...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_0_313
Keine exakte Übereinkunft gefunden.