[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Rainherr, des -es, plur. die -en, in einigen Städten, Rathsherren, welche die Aufsicht über die Raine, d. i Gränzen, der in der Stadtflur gelegenen Äcker führen, und mit den Rheinheeren in andern am Rheine gelegenen Städten nicht zu verwechseln sind.
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