
Rache ist eine Handlung, die den Ausgleich zuvor erlittenen Unrechts bewirken soll. Sie ist immer eine physische oder psychische Gewalttat. Vom Verbrechen wird sie im archaischen Recht nur durch die Rechtmäßigkeit unterschieden. == Überblick == Rache (althochdeutsch râhha, altsächsisch wrâka, angelsächsisch wraec, isländisch ræki, „trei...
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[Begriffsklärung] - Rache bezeichnet: Siehe auch: ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Rache_(Begriffsklärung)

ist die Vergeltung einer tatsächlichen oder vermeintlichen Rechtsverletzung durch den Verletzten. Sie ist Selbsthilfe (- Fehde). Sie wird seit dem frühen Recht vom staatlichen Gewaltmonopol zurückgedrängt und allmählich vollständig ausgeschlossen.Kaser § 32 II 1; Kroeschell, DRG 1; Köbler, DRG 26, 70, 71, 74, 91
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Rache, plur. car. 1) In engerer Bedeutung, die Begierde, das uns angethane Unrecht an dem Beleidiger zu ahnden oder geahndet zu sehen, dessen Zufügung und das Übel selbst, welches ihm auf solche Art zugefüget wird. Vor Rache glühen. Auf Rache bedacht seyn, auf eine Gegenbeleidigung fÃ...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_0_26

Rache: Furie (römische Rachegöttin) Rache, archaische, dem modernen Rechtsdenken und ethischen Bewusstsein zuwiderlaufende Extremform der Vergeltung (z. B. Blutrache). Der Rächer beruft sich meist auf ein von ihm als allgemein angesehenes »Rechtsempfinden« und lehnt gesetzliche...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Rache wird die Vergeltung erlittenen Unrechts am Täter durch Zufügung eines gleichwertigen Übels bezeichnet. Siehe auch unter Retorsion.
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https://www.lexexakt.de/glossar/rache.php

Rache (mhd. rache, rach; ahd. rahha; v. ahd rehhan = vergelten, strafen; lat. vindicta, ultio). Um dem eigenen oder dem Rechtsgefühl der Sippe bei erlittener Schädigung Genugtuung zu verschaffen, bestand das alte Recht, sich durch Zufügung eines entsprechenden Schadens an dem Verursacher zu rächen (...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Rache , diejenige Vergeltung, bei welcher der Beleidigte (entweder selbst oder durch die Seinen) zum Vergelter wird. Dieselbe unterscheidet sich von der
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

(Text von 1930) Rache. Die Rachbegierde ist 'der Haß aus dem erlittenen Unrecht'. Sie ist 'eine Leidenschaft, welche aus der Natur des Menschen unwiderstehlich hervorgeht und, so bösartig sie auch ist, doch die Maxime der Vernunft vermöge der erlaubten
Rechtsbegierde, deren Analogon jene ist, mit...
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https://www.textlog.de/32561.html
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