
Als Quotenschaden bezeichnet man im deutschen Recht den Schaden, der durch die verspätete Stellung eines Insolvenzantrags entstanden ist (siehe Insolvenzverschleppung). Praktische Relevanz hat der Quotenschaden also nur dort, wo auch eine Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrags besteht. Gesetzliche Vorschriften (etwa {§|15a|inso|juris} Abs. 1 ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Quotenschaden
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