
Quod non legitur, non creditur ist eine alte überholte Prozessmaxime. Es wird allgemein übersetzt als: Was nicht gelesen wird, wird nicht geglaubt. Damit wurde geregelt, dass im Gerichtsprozess nur das Berücksichtigung fand, was schriftlich niedergelegt war. Dieser Verfahrensgrundsatz gilt in Deutschland nicht mehr und ist heute vom Öffentlich...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Quod_non_legitur
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