Pupillar (lat.), auf die Pupille des Auges bezüglich; Waisen und Unmündige (s. Pupillen) betreffend; daher pupillarische Sicherheit, die durch eine unter allen Umständen ausreichend Hypothek gewährte Sicherstellung, wie sie bei der Ausleihung von Mündelgeldern verlangt wird. Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html