[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. welches in doppelter Gattung üblich ist.I. Als ein Activum. 1) Zum künftigen Gebrauche trocken machen, trocknen und aufbehalten; in Oberdeutschland und Meißen, im gemeinen Leben, auftreugen Äpfel, Früchte, Kräuter auftrocknen. 2) Durch Wegnehmung der Feuchtigkeit trocknen mac...
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Arbeitsvorgang nach dem Auswaschen von Schmuckstücken. Nach dem Schleifen (fetter Arbeitsvorgang), muss entfettet werden. Dies geschieht durch das Auswaschen. Verbliebene Wasserrückstände, besonders bei Hohlwaren, müssen daher mittels harzfreier warmer Sägespäne aufgenommen werden. In den letzten Jahren wird mit Trockentrommeln gearbeitet.
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