
Die Prämienrückgewähr trifft man vor allem bei den Altersrenten an. Sie bedeutet, dass beim Tode der versicherten Person die einbezahlten Prämien bzw. Einmalprämien (ohne Zins) abzüglich allenfalls bereits bezogener Renten, an die im Vertrag begünstigte Person (Begünstigung) zurückbezahlt werden. Pr...
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