
ist die gewollte Verzögerung eines Rechtsstreits durch verspätetes Vorbringen von Behauptungen und Beweismitteln. Sie ist bereits für den spätantiken römischen Prozess ein Problem. Dieses wird auch im mittelalterlichen gelehrten Prozessrecht erkannt. Die im 16.- 17. Jh. zur Abhilfe eingeführte Eventualmaxime erreicht ihren Zweck ebensowenig w...
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Von einer Prozessverschleppung spricht man, wenn eine Prozesspartei Prozesshandlungen allein zu dem Zweck vornimmt, die Urteilsfindung zur Verzögern. Im Strafprozessrecht kann die die Annahme einer Prozessverschleppung zur Zurückweisung von Beweisanträgen führen. An das Vorliegen einer solchen Annahme sind hohe Voraussetzungen zu stellen.
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