
Der prozessuale Tatbegriff, wie er im deutschen {§|264|stpo|juris} StPO verwendet wird, liegt dem gesamten Verfahren von der Einleitung über die Anklage bzw die Einstellung des Verfahrens nach {§|170|stpo|juris} II StPO, dem Eröffnungsbeschluss, der Hauptverhandlung und dem Urteil mit Rechtskraft und Strafklageverbrauch zugrunde. Der Tatbegrif...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Prozessuale_Tat
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