
Der Prozesskostenhilfeantrag kann vor Klageerhebung gestellt werden, dann ist ihm ein Klageentwurf zur Beurteilung der Erfolgsaussichten beizufügen. Er kann auch zusätzlich bei Klageerhebung gestellt werden. Umstritten ist, ob die Klageerhebung vom Erfolg des Prozesskostenhilfeantrages abhängig gemacht werden darf. Das wird von einer Meinung abg...
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