
Über die Prozesskostenhilfe (PKH) (früher als „Armenrecht“ bezeichnet) kann gem. {§|114-127a|ZPO|buzer|text=§§ 114 ff.} ZPO einkommensschwachen Personen eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren gewährt werden. Prozesskostenhilfe kommt in Verfahren vor den Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichten i...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe

ist die in Deutschland 1980 das ältere Armenrecht ablösende finanzielle Unterstützung einer Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Führung eines Prozesses nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann.Köbler, DRG 263; Birkl, N., Prozesskosten- und Beratungshilfe, 2. A. 1981
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Die Prozesskostenhilfe wurde früher Armenrecht genannt. Aufgrund der Regelungen zur Prozesskostenhilfe können Minderbemittelte die teilweise oder auch vollständige Befreiung von den Prozesskosten erreichen. Prozesskostenhilfe kann gewährt werden in: bürgerlichen Rechtsstre...
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https://www.anwalt24.de/lexikon

Prozeßkostenhilfe führt zur völligen oder teilweisen Befreiung von den Kosten eines Prozesses und ist in den §§ 114 bis 127a Zivilprozeßordnung (ZPO) geregelt. Prozeßkostenhilfe erhält jeder, der die Kosten der Führung eines Prozesses nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, wenn die be...
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https://www.copat.de/lexikon/pkh.htm

Prozẹsskostenhilfe, das Recht auf einstweilige oder dauerhafte Befreiung einer minderbemittelten Partei von den Prozesskosten. Das Gesetz über die Prozesskostenhilfe vom 13. 6. 1980 hat die Vorschriften der ZPO über das Armenrecht ersetzt. Nach §§ 114† †™127 a ZPO, auf die sich die anderen V...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Prozesskostenhilfe ist die vollständige oder teilweise Übernahme der Kosten für eine gerichtliche Auseinandersetzung durch das zuständige Gericht, einschließlich der anfallenden Rechtsanwaltskosten. Prozesskostenhilfe erhalten Personen, die für eine notwendige gerichtliche Auseinandersetzung nicht die erforderlichen Mittel aufbringen können....
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https://www.familienplanung.de/lexikon/prozesskostenhilfe/

<i>(PKH)</i> Von Prozesskostenhilfe spricht man, wenn eine finanziell minderbemittelte Partei vollständig oder teilweise von den Prozesskosten befreit wird. Die Prozesskostenhilfe ist in den §§ 114 ff ZPO geregelt. Die Prozesskostenhilfe umfasst dabei nur die Kosten des eigenen Anwalts und die Gerichtskosten. D.h. wird ein Prozess, f...
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https://www.lexexakt.de/glossar/prozesskostenhilfe.php

die vollständige oder teilweise Befreiung einer minderbemittelten Prozesspartei von den Prozesskosten; eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung ode...
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https://www.wissen.de//lexikon/prozesskostenhilfe
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