[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, in der letzten Bedeutung des vorigen Wortes, einen Prozeß, oder Rechtsstreit, als Partey mit jemanden haben und führen. Mit jemanden prozessiren. Daher das Prozessiren.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_4_1_1767
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