
Eine Provisionsabgabe an den Versicherungsnehmer, dessen Angehörige, Beauftragte usw. ist gemäß Anordnung der Aufsichtsbehörde, auch in Form von zeitweiligen Prämien-Ermäßigungen, untersagt. Die Anrechnung von Prämienteilen einer erloschenen Versicherung anläßlich der Wiederinkraftsetzung wird nicht...
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https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun
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