
PEA, engl.: prosthetic agreement committee; nach dem Bundesmantelvertrag (Zahnärzte, BMV-Z) vorgeschriebenes, paritätisch besetztes Gremium (Kassenvertreter, Zahnärzte) mit folgender Bedeutung: Sind Krankenkassen, Zahnärzte oder Patienten mit einem Gutachten (Vor- oder Nachbegutachtung) nicht einverstanden, so haben diese die Möglichkeit, eine...
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https://www.zahnwissen.de/lexikon_Pn-Pz.htm
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