
Ein Promagistrat (lat. pro magistratu, dt. anstelle eines Magistrates) war ein Amtsinhaber, der mit der Autorität und Handlungsfähigkeit, dem imperium, eines Magistrats agierte, ohne selbst ein Amt innezuhaben. == Entwicklung in der römischen Republik == Der Promagistrat wurde als juristische Innovation der Römischen Republik eingeführt, um R...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Promagistrat
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