
Harbi bezeichnet: Harbi ist der Familienname folgender Personen: ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Harbi

Der arabisch-islamische Rechtsbegriff Ḥarbī, {ar|حربي|d= ḥarbī }, heißt wörtlich übersetzt „zum Kriege gehörend" und bezeichnet alle nicht unterworfenen Nicht-Muslime, was nach klassischer Lehre auf alle außerhalb des muslimischen Machtbereichs lebenden Nichtmuslime zutrifft. Das klassische islamische Recht kennt drei Menschengru....
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