
Als Privilegienbündel werden im deutschen Staatskirchenrecht diejenigen Rechte und sonstigen Vorteile bezeichnet, die das einfache Recht an den öffentlich-rechtlichen Status („Körperschaftsstatus“) von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften knüpft. == Begriff == Der Begriff „Privilegienbündel“ ist zwar üblich, wird aber allgeme...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Privilegienbündel
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