
Befindet sich Wald nicht im Eigentum von Städten, Gemeinden (siehe Körperschaftswald), Kirchen oder in der Hand des Staates (Staatswald), spricht man von Privatwald. Es handelt sich also um Wald im Eigentum von natürlichen oder juristischen Personen oder auch Personengesellschaften. == Einteilung == In der Forstwissenschaft wird der Privatwald ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Privatwald

Ein Wald, der im Eigentum von Einzelpersonen und Personengemeinschaften ist, wird als Privatwald bezeichnet. Auch der Wald von Religionsgemeinschaften zählt zum Privatwald. Die Durchschnittsgröße aller Privatwälder beträgt in Deutschland ca. 4 ha.
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/p/privatwald.php
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