
ist die privat verhängte Strafe. Sie kommt dem Verletzten zugute oder wird von ihm vollzogen. Die P. wird mit der Verstaatlichung des gesellschaftlichen Lebens durch die öffentliche Strafe abgelöst. Levy, E., Privatstrafe und Schadensersatz im klassischen römischen Recht, 1915; Lange, H., Schadensersatz und Privatstrafe in der mittelalterlichen...
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