
Mit Primogeniturtitel wird ein Adelstitel bezeichnet, der nur an den Erstgeborenen weitergreicht wird. Im deutschen Namensrecht, das keine Adelstitel als solche kennt führt dies gemäß Art. 109 Abs. 3 WRV dazu, dass er nur bei der Einführung des neuen Rechts zum persönlichen Namen des Trägers wurde aber nicht weitergegeben wird. Beispiel: Das ...
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