
Postlaufkredit e sind von den Grosskreditvorschriften ausgenommen. Bei Konkretisierung des Begr. »üblicher Postweg« kommt es auf Sinn und Zweck des Postlaufkredit s an. Er soll im Normalfall die Zeitspanne zwischen Vorauszahlung an den Begünstigten gegen Vorlage akkreditivgerechter Dokument e bis Eintreffen der Deckung auf dem üblichen Postwe....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/postlaufkredit-als-grosskredit/pos
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