
Mit Polizeipflicht wird die Pflicht bezeichnet, den von den Polizei- und Gefahrabwehrbehörden festgestellten Anordnungen nachzukommen. Polizeifplichtige Personen werden grundsätzlich auch als Störer bezeichnet. Nachfolge Eine Polizeipflicht kann man grundsätzlich durch Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge ausgelöst bzw. übertragen werden. Dabei...
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