Pflichtschein Bedeutung

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Pflichtschein

Pflichtschein Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Pflichtschein, des -es, plur. die -e, ein schriftliches Zeugniß des gehörig abgelegten Pflichteides.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_4_0_924
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