
Pflichtprüfung, gesetzlich vorgeschriebene und geregelte Prüfung der Rechnungslegung und Berichterstattung bestimmter Unternehmen (Prüfung des Abschlusses).
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Von Abschlussprüfern, durchzuführende Wirtschaftsprüfung (Abschlussprüfung), über die ein Wirtschaftsprüfbericht zu erstellen ist, der einen Bestätigungsvermerk enthalten muss. Die Pflichtprüfung ist gesetzlich vorgesehen für AG, GmbH, Genossenschaft en, Banken, Versicherung en, Bausparkassen , öffentliche Betrieb e und Großunternehmen.....
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