
english: order to plant; planting order; requirement to carry out planting on a site Enthält ein Bebauungsplan Festsetzungen über die Bepflanzung von Grundstücken, kann die Gemeinde den Eigentümer durch Bescheid verpflichten, das Grundstück innerhalb einer bestimmten Frist zu bepflanzen.
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https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905
(Baurecht, Deutschland) Ein in § 178 Baugesetzbuch verankertes Recht einer Gemeinde, → Eigentümer per Bescheid zu verpflichten, ihre Grundstücke entsprechend der im → Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen zu bepflanzen.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm

die Verfügung der Gemeinde an den Eigentümer eines Grundstücks, es entsprechend den Vorschriften eines Bebauungsplans zu bepflanzen (§ 178 Baugesetzbuch ). Das Pflanzgebot ist nur zulässig, wenn der Bebauungsplan aus städtebaulichen Gründen sofort durchgesetzt werden muss. Die Mieter und Pächter des Grundstücks müssen die Be...
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