Pfandverfall Bedeutung

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Pfandverfall

Pfandverfall Logo #42015ist die Umwandlung des Pfandrechts des Pfandgläubigers in das Vollrecht (Eigentum) bei Nichtauslösung im Zeitpunkt der Fälligkeit. Der P. tritt allmählich hinter dem Pfandverkauf zurück.Hübner; Kroeschell, DRG 2; Meibom, V. v., Das deutsche Pfandrecht, 1867, 248
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