
Pfandnahme (mhd. pfandunge, phantung, pfendung; v. mhd. phant, pfant = das, was zur Sicherung eines Anspruchs genommen wird; möglicherweise aus mlat. pantum, v. lat panctum, pactum = Vertrag). Bereits im FMA. wurde das Recht der Pfandnahme (Pfändung) praktiziert, kraft dessen der Gläubiger auf ric...
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