Pfändungsklausel Bedeutung

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Pfändungsklausel

Pfändungsklausel Logo #42015ist die in Urkunden seit dem Hochmittelalter enthaltene Vereinbarung der Berechtigung des Gläubigers, bei Nichtleistung den Schuldner ohne vorheriges Verfahren zu pfänden. Die P. geht in der Neuzeit in der Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung auf.Kisch, G., Die Pfändungsklausel, ZRG GA 35 (1914), 41
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