
Der allgemeine Persönlichkeitsschutz ist zunächst im ZGB, Art. 28 geregelt. Das DSG verfolgt den Zweck, die Persönlichkeit und die Grundrechte von Personen zu schützen, über die Daten bearbeitet werden. Zu den besonders schützenswerten Personendaten gehören u. a. die Gesundheit, die Intimsphäre und die Rassenzugehörigkeit. Siehe auch: Date...
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