
Personensteuern (Subjektsteuern) knüpfen an die Person des Steuerpflichtigen an. Sie sind Besitzsteuern, die auf das Einkommen und Vermögen natürlicher und juristischer Personen erhoben werden. Sie richten sich nach den persönlichen Verhältnissen (z. B. Alter, Familie, Leistungsfähigkeit). Beispiele hierfür sind die Einkommensteuer oder die...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Personensteuer

Die Besteuerung von natürlichen Personen wird im Steuerrecht durch diese Steuerkategorie vollzogen. Die wichtigsten Personensteuern in Deutschland sind die Einkommenssteuer, die Lohnsteuer oder die umstrittene und derzeit ausgesetzte Vermögensteuer.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Die Besteuerung von natürlichen Personen wird im Steuerrecht durch diese Steuerkategorie vollzogen. Die wichtigsten Personensteuern in Deutschland sind die Einkommenssteuer, die Lohnsteuer oder die umstrittene und derzeit ausgesetzte Vermögensteuer.
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