Personenschaden (KfZ) Bedeutung

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Personenschaden (KfZ)

Personenschaden (KfZ) Logo #40185Ein Personenschaden liegt vor, wenn durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges ein Mensch verletzt oder getötet wird. Daraus resultierende Folgeschäden wie Kosten für die Heilbehandlung, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, die Zahlung einer Rente usw. werden grundsätzlich durch die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt.
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