
Das Übermitteln wird im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) definiert als: die Bekanntgabe von Daten durch die verantwortliche Stelle an Dritte durch Weitergabe, Einsichtnahme oder Abruf. Die Weitergabe von Daten an Dritte umfasst jegliche Art der Auskunftserteilung (in schriftlicher, mün...
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