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Personenbeförderungsgesetz

Personenbeförderungsgesetz Logo #42000 Die Vorschriften des deutschen Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) regeln die Beförderung von Personen. == Geltungsbereich == Nach {§|1|pbefg|juris} PBefG unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsbussen (O-Bussen) und mit Kraftfahrzeugen der Genehmigung. Als Entgelt sind ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Personenbeförderungsgesetz

Personenbeförderungsgesetz

Personenbeförderungsgesetz Logo #42880Das Personenbeförderungsgesetz gilt für die Passagiere in Straßenbahnen, Kraftfahrzeugen und Oberleitungsbussen. Demnach müssen alle Fahrer, die Menschen in ihren Verkehrsmitteln gewerblich transportieren, eine Genehmigung dazu haben. Diese Genehmigung wird nur erteilt, wenn das Unternehmen für die Sicherheit der beförderten Kunden garanti......
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/personenbef%C3%B6rderungsgesetz/pe
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